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Monitoring der Stadtdenkmalreservation des historischen Stadtkerns von Český Krumlov - Denkmals de

Beauftragte Organisation :
Staatliches Institut für Denkmalpflege in České Budějovice
Abteilung für Monitoring und Denkmaluntersuchungen
náměstí Přemysla Otakara II. 34
České Budějovice
Tel.: +420 387 312 140

Zámek 59
Český Krumlov
Tel.: +420 380 711 026

Die Generalkonferenz der UNESCO, die im Jahre 1972 in Paris versammelte, nahm am 16. November ein Abkommen über den Schutz des Weltkultur- und -naturerbes an. In diesem Dokument sind die Güter definiert, die universalen Wert haben und bei denen das Interesse an ihrem Schutz nationale Interessen überreicht.

Gesamtansicht der Stadt Český Krumlov im Herbst, foto:  Libor Sváček

Die Tschechische Republik wurde zum Vertragsstaat des Abkommens im Jahre 1991. Aufgrund dieses Aktes wurde eine Liste der ersten Kultur- und Naturdenkmäler vorbereitet, die seitens der Tschechischen Republik zur Eintragung in die Liste des Weltkultur- und -naturerbes vorgeschlagen wurden. Die ersten drei wurden am 4. 12. 1992 eingetragen (eines von ihnen war auch Český Krumlov) und in den folgenden Jahren allmählich weitere. Zur Zeit stehen auf der Liste bereits 8 Denkmäler, die sich auf dem Gebiet der Tschechischen Republik befinden: Historisches Zentrum von Prag (Stadtreservation), Historisches Zentrum von Český Krumlov (Stadtreservation), Historisches Zentrum von Telč (Stadtreservation), Wallfahrtskirche St. Johann von Nepomuk auf Zelená hora bei Žďár nad Sázavou (Nationalkulturdenkmal), Kutná Hora: historisches Zentrum der Stadt (Stadtreservation) mit der Kirche St. Barbara und dem Dom der Jungfrau Maria in Sedlec (Nationalkulturdenkmal), Lednice - Valtice Kulturlandschaft (Landschaftsdenkmalzone), Gärten und Schloss in Kroměříž (Nationalkulturdenkmal), Holašovice, historisches Dorf (Dorfdenkmalreservation). Weitere Denkmäler wurden vorgeschlagen.

Eine der Pflichten jedes Vertragsstaates ist die Erstattung der Berichte über die Applikation des Abkommens und über den Stand der Pflege der einzelnen Denkmäler der UNESCO. Zur Erfüllung dieser Verpflichtung bereitete der Ausschuss des Welterbes einen Entwurf vor, dessen letzte Version vom Ausschuss des Welterbes in Kjóto im Dezember 1998 genehmigt wurde.

Laut diesem Entwurf werden die Berichte alle 6 Jahre in einer verbindlichen Form vorgelegt. Der Bericht jedes Vertragsstaates soll diese zwei Teile beinhalten :

  • I. Teil - Applikation des Abkommens vom Vertragsstaat
  • II. Teil - Stand der Konservation der einzelnen Denkmäler der UNESCO

Der erste Teil, den der Vertragsstaat vorlegt, enthält einen allgemeinen Bericht über die Applikation des Abkommens. In der Tschechischen Republik wurde vom Kulturministerium mit seiner Bearbeitung das Staatliche Institut für Denkmalpflege (SÚPP) beauftragt.

Den zweiten Teil bearbeiten die vom Staat beauftragten Organisationen oder Personen, in unserem Falle zugehörige Denkmalämter, in enger Zusammenarbeit mit Vollzugsorganen der Denkmalpflege, Verwaltern der betreffenden Kulturdenkmäler und unter Denkmalschutz stehenden Gebiete und weiteren Subjekten, die das Kulturministerium der ČR beauftragt oder ersucht.

Das Institut für Denkmalpflege České Budějovice wurde mit der Bearbeitung des zweiten Teils des Berichtes bei zwei Denkmälern der UNESCO beauftragt: Beim historischen Zentrum von Český Krumlov (Stadtreservation) und Holašovice, einem historischen Dorf (Dorfdenkmalreservation).

Aus diesem Grund wurde eine neue Abteilung in Český Krumlov - Abteilung für Monitoring und Denkmaluntersuchungen errichtet, deren Aufgabe außer anderem auch die Bearbeitung dieses Berichtes ist.

Der Bericht wird aufgrund einer durchlaufenden Verfolgung des Zustands der Stadtdenkmalreservation bearbeitet. Die Informationen, die versammelt und und ausgewertet werden, betreffen die Denkmalpflege jedoch nicht nur direkt, sondern es werden auch alle indirekten Einflüsse verfolgt, zum Beispiel Fremdenverkehr, Wohnen, Beschäftigungsgrad usw. Dazu ist die Zusammenarbeit mit vielen verschiedenen Institutionen erforderlich, die mit dem Denkmal in Kontakt kommen oder direkt in ihm wirken, einschließlich der Organe der Staatsverwaltung und Selbstverwaltung im gegebenen Gebiet.

(Ausgewählt von der Methodik des SÚPP 1999)